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So einfach kommen Sie zu Ihrer Krankenfahrt

Vier Schritte von der Verordnung bis zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Grafische Übersicht der vier Schritte: Verordnung, Termin, Fahrt, Abrechnung
1

Verordnung einholen

Ihr behandelnder Arzt stellt eine Verordnung für Krankenbeförderung (Transportschein) aus.

2

Termin vereinbaren

Sie kontaktieren uns telefonisch oder über unser Kontaktformular zur Buchung Ihrer Fahrt.

3

Fahrt durchführen

Wir holen Sie pünktlich ab, transportieren und bringen Sie sicher wieder zurück.

4

Abrechnung

ZEUS Fahrdienste GmbH rechnet die Transportkosten bei genehmigten Fahrten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Seitenansicht eines ZEUS-Krankenfahrzeugs, Mercedes-Benz Sprinter
Genehmigung & Kosten

Wer benötigt eine Genehmigung – und wer nicht?

Keine gesonderte Genehmigung erforderlich bei:

  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter erheblicher Mobilitätsbeeinträchtigung
  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG, Bl oder H

Genehmigung der Krankenkasse erforderlich bei allen übrigen Fahrten, z. B. zu ambulanten Behandlungen ohne die oben genannten Merkmale – wir unterstützen Sie gerne beim Genehmigungsverfahren.

Eigenanteil: 10 % der Fahrtkosten, mind. 5 €, max. 10 € pro Fahrt – mit Befreiungsausweis entfällt er.

Häufige Fragen

FAQ zu Krankenfahrten

Was ist eine Krankenfahrt?

Krankenfahrten sind Fahrten für Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation oder Mobilitätseinschränkung nicht selbst zu einer medizinischen Behandlung fahren können – etwa zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, zur Reha oder zum Facharzt.

Welche Genehmigung brauche ich für eine Krankenfahrt?

Personen mit Pflegegrad 4 oder 5, mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder mit Schwerbehinderung (Merkzeichen aG, Bl oder H) benötigen in der Regel keine gesonderte Genehmigung. Alle anderen holen vorab eine Genehmigung bei ihrer Krankenkasse ein.

Wie hoch ist mein Eigenanteil?

Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Mit gültigem Befreiungsausweis entfällt der Eigenanteil vollständig.

Welche Unterlagen benötige ich?

Sie benötigen eine Verordnung für Krankenbeförderung (Transportschein) Ihres behandelnden Arztes. Bei Bedarf unterstützen wir Sie beim Genehmigungsverfahren mit Ihrer Krankenkasse.

Wie schnell kann ich eine Fahrt buchen?

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular – wir sind telefonisch 24/7 für Fahrtanfragen erreichbar und bestätigen kurzfristige Termine, wo immer es unsere Kapazität zulässt.

Übernehmen Sie auch Fahrten ohne Verordnung?

Ja. Privatfahrten, Freizeit- und Ausflugsfahrten sind auch ohne ärztliche Verordnung möglich – hierfür erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Ausführlichere Erklärungen finden Sie in unserem Ratgeber, z. B. zum Thema Krankenfahrt beantragen.

Noch Fragen zu Ihrer Fahrt?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.