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Krankenfahrt beantragen: Schritt für Schritt erklärt

Eine Krankenfahrt zu organisieren, klingt zunächst nach viel Papierkram. Tatsächlich sind es nur wenige Schritte – wir erklären, was Sie wann brauchen.

Schritt 1: Verordnung beim Arzt einholen

Grundlage jeder Krankenfahrt ist die ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung (umgangssprachlich auch „Transportschein" oder „Muster 4" genannt). Ihr behandelnder Arzt stellt diese aus, wenn medizinische Gründe eine Fahrt zur Behandlung erforderlich machen – etwa zur Dialyse, zur Chemo- oder Strahlentherapie, zu einer Reha-Maßnahme oder zu einem Facharzttermin, den Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst mit dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.

Auf der Verordnung vermerkt der Arzt unter anderem die Art der erforderlichen Beförderung (z. B. gehfähig, Rollstuhl, liegend) und die medizinische Begründung. Bewahren Sie die Verordnung gut auf – Sie benötigen sie für die Genehmigung und später für die Abrechnung.

Schritt 2: Prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist

In bestimmten Fällen ist keine gesonderte Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, weil der Gesetzgeber die Fahrtkostenübernahme bereits vorsieht:

  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter erheblicher Mobilitätsbeeinträchtigung
  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG, Bl oder H

Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, reichen Sie die Verordnung vor der ersten Fahrt bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese prüft den Antrag und erteilt in der Regel innerhalb einiger Werktage eine schriftliche Genehmigung. Ein Tipp: Fragen Sie bei Serienbehandlungen (z. B. Dialyse oder Chemotherapie) gleich nach einer Genehmigung für den gesamten Behandlungszeitraum, damit Sie nicht für jede einzelne Fahrt neu einreichen müssen.

Schritt 3: Fahrt bei ZEUS Fahrdienste GmbH buchen

Sobald die Verordnung – und bei Bedarf die Genehmigung – vorliegt, können Sie Ihre Fahrt bei uns anfragen: telefonisch unter 02254 830 830 (24/7 für Fahrtanfragen erreichbar) oder über unser Kontaktformular. Teilen Sie uns Abhol- und Zieladresse, den gewünschten Termin sowie die benötigte Beförderungsart (gehfähig, Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend) mit. Sind Sie sich bei der Kostenübernahme unsicher, beraten wir Sie gerne – auch dann können Sie uns kontaktieren.

Schritt 4: Abrechnung

Bei genehmigten Fahrten rechnen wir die Transportkosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen in der Regel nur den gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Fahrtkosten (mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt) – mit einem gültigen Befreiungsausweis entfällt auch dieser. Weitere Details zu Ablauf und Kosten finden Sie auf unserer Seite Ablauf & Kosten.

Fragen zur Verordnung oder Genehmigung?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.

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