Häufig gestellte Fragen und Antworten auf einem Blick


Was ist eine Krankenfahrt?


Krankenfahrten sind Fahrten für Menschen, die aufgrund ihrer Gesundheit oder Mobilitätshilfe benötigen und nicht selbst fahren können. Dabei kann die Beförderung sitzend im Auto, im Rollstuhl oder Tragestuhl oder liegend auf einer Liege erfolgen. Eine Krankenfahrt ist nur möglich, wenn sie von einem Arzt oder von der Krankenkasse verordnet wurde.



Wie sieht der genaue Ablauf bei Krankenfahrten aus?


  1. Verordnung von Krankenfahrten: Wenn Sie Mobilitätshilfe benötigen, erhalten Sie eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Transportschein) von Ihrem Facharzt oder Ihrer Krankenkasse. Sie können diese Verordnung auch proaktiv bei medizinischer Notwendigkeit anfragen.
  2. Anfrage der Krankenfahrten: Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen festen Termin für Ihre Fahrt oder eine Serie von Fahrten.
  3. Durchführung der Krankenfahrten: Wir holen Sie an der von Ihnen angegebenen Adresse ab und bringen Sie mit der vereinbarten Transportmethode zu Ihrem Zielort. Sie können uns kontaktieren, wenn Sie fertig sind oder wir holen Sie zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt wieder ab und bringen Sie sicher nach Hause.
  4. Abrechnung: ZEUS Krankenfahrdienst rechnet die Transportkosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Falls Sie nicht Zuzahlungsbefreit sind, zahlen Sie einen Eigenanteil (Zuzahlung) von 10% der Fahrtkosten (mindestens 5€ und maximal 10€).



Welche Genehmigungen benötige ich?


Wenn Sie Pflegegrad 4, 5, Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder schwerbehindert mit den Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" sind, sind die Beförderungen zur nächsten Behandlungsstätte genehmigungsfrei. In Abwesenheit dieser Voraussetzungen müssen Sie vor der Beförderung eine Genehmigung von Ihrer Krankenkasse erhalten. Wir helfen Ihnen gerne bei diesem Genehmigungsverfahren.



Was muss ich bei der Krankenkasse vorlegen?


Für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie eine Verordnung für Krankenbeförderung (Transportschein), die Ihr behandelnder Arzt ausstellen kann.



Was kostet eine Krankenfahrt?


Wenn ein Arzt oder Ihre Krankenkasse eine medizinische Notwendigkeit für Krankenfahrten bestätigt und eine "Verordnung zur Krankenbeförderung" ausstellt, beträgt Ihr Eigenanteil (Zuzahlung) 10% der Fahrtkosten (mindestens 5€ und maximal 10€). Die restlichen Kosten übernimmt die Krankenkasse vollständig. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, müssen Sie keinen Eigenanteil zahlen.



Wovon befreit mich der Befreiungsausweis?


Wenn Sie einen Befreiungsausweis besitzen, sind Sie von der Zuzahlungspflicht befreit, die normalerweise 10% des Fahrpreises beträgt und mindestens 5,-€ und maximal 10,-€ beträgt.



Brauche ich immer einen Transportschein?


Für Privatfahrten benötigen Sie keinen Transportschein und können dennoch alle Vorteile und Annehmlichkeiten unseres Unternehmens genießen.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen eines Transportscheins benötigen, kontaktieren Sie uns telefonisch - wir helfen Ihnen gerne weiter.



Wie bestelle ich Krankenfahrten bei ZEUS Krankenfahrdienst?


Dafür klicken Sie ganz einfach hier auf Kontakt und füllen das Buchungsformular aus oder rufen uns direkt an 02254-830830.



In welchen Gebieten bietet ZEUS Krankenfahrten an?


ZEUS führt Krankenfahrten in allen Stadtgebieten und Umgebungen des Rhein-Sieg-Kreises wie Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Bonn, Euskirchen und dem Rhein-Erft-Kreis. Natürlich holen und bringen wir Sie nach vorheriger Absprache auch deutschlandweit in alle Regionen und falls gewünscht auch ins Ausland.



Ist bei Krankenfahrten eine Mitnahme von Gepäck erlaubt?


Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit bei unseren Krankenfahrten persönliche Gepäckstücke mitzunehmen. Aufgrund des speziellen Umbaus unserer Fahrzeuge ist der Platz für Gepäck jedoch begrenzt. Teilen Sie uns einfach mit, was Sie alles mitnehmen möchten.



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